Kosmetische Sicherheitsbewertungen durch das Sachverständigenbüro Josef Wahler

Mit meinem Sachverständigenbüro Josef Wahler stehe ich meinen Kunden seit über 27 Jahren als beratender Lebensmittel-  und Kosmetikchemiker und Gutachter zur Verfügung, mit besonderer Ausrichtung auf Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika und Qualitätssicherung in der Lebensmittelindustrie. Im Qualitätsmanagement übernehme ich als QMB/QMA („Outsourcing“) Beratung, Umsetzung und interne Audits nach DIN ISO 9001:2008, DIN ISO 22000, IFS, sowie Einhaltung der Hygienekonformität/HACCP für kleinere und mittlere Betriebe.

Zu meinen Aufgaben gehört es im Bereich Kosmetika, die Umsetzung der kosmetikrechtlichen Vorschriften einzuleiten bzw. zu begleiten. Das sind Zulässigkeit der Rezepturbestandteile und des Produktes. Das sind außerdem Zulässigkeit und Vollständigkeit der Kennzeichnung. Das betrifft weiterhin primär anfällige Meldungen und Prüfungen bei Erstimport in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) bzw. beim erstmaligen Inverkehrbringen in Deutschland. Für Hersteller: die Prüfung und Bescheinigung der Konformität nach K-GMP. Meine Aufgaben umfassen auch die Erstellung von Sicherheitsbewertungen. Hierfür erfülle ich die Voraussetzungen der Sachkenntnis nach § 5c KosmV.

Mein Angebot des Sachverständigenbüros Josef Wahler umfasst spezielle Beratungsleistungen für Kosmetika hinsichtlich:

  1. Produktprüfung zur Feststellung der Verkehrsfähigkeit (Klassifikation und Abgrenzung Arzneimittel, Biozide, Medizinprodukte, Rezeptur incl. ggf. LSF UVA + UVB, verbotene + nur eingeschränkt zugelassene Stoffe, deklarationspflichtige allergene Duftstoffe, Konformität Naturkosmetik bzw. Bio-Kosmetik, Kennzeichnung),
  2. Genaue Darstellung und Bearbeitung der erforderlichen Arbeitsschritte, bis zur Druckfreigabe der Etiketten,
  3. Prüfung auf Einhaltung K-GMP nach DIN EN ISO 22716 , ggf. Umsetzung und Bescheinigung*,
  4. Hinweise und Unterstützung bei der Durchführung von Melde- und Notifizierungsvorschriften (regulatorische Erfordernisse),
  5. Auswahl erforderlicher Analyseparameter und Durchführung der  Untersuchungen in Zusammenarbeit mit einem akkreditierten Labor, insbesondere mikrobiologische Keimbelastung. Auswertung und Interpretation der Analyseergebnisse.

Bitte beachten:

Erst NACH Erfüllung der kosmetikrechtlichen Anforderungen und Vorliegen einer rechtskonformen Rezeptur und Kennzeichnung kann mit der Erstellung einer Sicherheitsbewertung begonnen werden. Die Sicherheitsbewertung ist für jedes kosmetische Mittel vorzunehmen, das als „kosmetisches Fertigerzeugnis” in seiner endgültigen Zusammensetzung dem Endverbraucher zugänglich gemacht wird.

Für die Erstellung einer Sicherheitsbewertung stelle ich einen detaillierten Fragebogen / Checkliste zur Beibringung aller erforderlichen Unterlagen und Dokumente zur Verfügung. Dieser wird nach Auftragserteilung zum Beginn der Arbeit versandt, kann jedoch vorab auch für einen Preis von 89.- EUR incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer angefordert werden.




Vertretung als externer Sicherheitsbeauftragter:

Die Benennung eines Sicherheitsbeauftragten ist für einen kosmetischen Betrieb gesetzlich gefordert, sowie für den Handel, sofern es sich um Erstimport in die EU handelt. Im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung und Vorprüfung kann mein Sachverständigenbüro Josef Wahler eine Vertretung als externer Sicherheitsbeauftragter für kleinere bis mittelständische Betriebe anbieten.

Vermerken Sie auch, dass Sie sich an das Sachverständigenbüro Josef Wahler in den folgenden Sprachen wenden können: Englisch, Spanisch, Russisch.

Weitere Einzelheiten und Kriterien für die Erstellung einer Sicherheitsbewertung werden im Rahmen einer Beratung und Auftragsbearbeitung durch das Sachverständigenbüro Josef Wahler produktbezogen von Fall zu Fall behandelt.
Die Erstellung der kosmetischen Sicherheitsbewertung erfolgt durch das Sachverständigenbüro Josef Wahler nach den beschriebenen Grundlagen und Prinzipien.
Rufen Sie mich an: 089 – 288 53 915
oder senden Sie eine Anfrage über das Kontaktformular

* Hinweis: es gibt eine neue verbindliche Norm für Kosmetika zur Einhaltung einer Guten Herstellungspraxis, hier: DIN ISO 22716.
Die Herstellung Ihrer kosmetischen Erzeugnisse hat in Übereinstimmung mit dieser Norm zu erfolgen, die sich natürlich an die bisherigen Empfehlungen für eine Gute Kosmetische Herstellungspraxis (K-GMP) anlehnen. Eine Prüfung auf Übereinstimmung, Umsetzung und Konformitätsbescheinigung kann über mein Sachverständigenbüro Wahler erfolgen. Anhand einer Checkliste kann die Übereinstimmung des herrschenden IST-Zustandes mit den Regelungen leicht und umfassend festgestellt werden.

Die K-GMP Checkliste nach DIN-Norm kann für einen Preis von 149.- EUR incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19% = 23,79) angefordert werden.